Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (Auszüge)

Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlungen zustande kommen. Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611 – 630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. In einer unter den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfrage wurde die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens ermittelt.

Leistungsübersicht

  • Das Erstgespräch:
    Unser erstes Gespräch dient dem Kennenlernen und ist kostenlos. Es findet bei mir in der Praxis in Friedberg statt. (in Ausnahmefällen auch telefonisch). Es dauert ca. 20 – 30 Minuten.
  • Kostenübernahme:
    Meine Honorare werden von den gesetzlichen Krankenkasse leider nicht übernommen. Nach vorheriger Antragstellung übernehmen viele Privatkassen oder Zusatzversicherungen einen Teil oder die gesamten Kosten. Gerne bin ich Ihnen bei Formalitäten behilflich.
  • Honorar:
    Meine Honorare orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
  • Gesprächstherapie: der Stundensatz für eine Sitzung a. 60 Minuten beträgt € 90,–.
  • Intuitive Hypnose: der Preis für Hypnosesitzungen variiert, je nach dem,  welche Leistung in Anspruch genommen wird, z.B. umfasst die Raucherentwöhnung 3 komplette Sitzungen (Motivation- die eigentliche  Entwöhnung ca. 5 Tage danach- Abschlußsitzung), telefonische Beratung im Vorfeld und Nachsorge. Der Preis liegt bei € 290,–
  • Ausfallhonorar:
    Wenn Sie einen ausgemachten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen (telefonisch oder per e-mail). Bei kurzfristigen Absagen berechnen ich den halben Stundensatz; bei fehlender Absage erlaube ich mir, den gesamten Stundensatz zu berechnen.
  • Hilfe und Schweigepflicht/ meine soziale Vepflichtung
    Ich denke, dass grundsätzlich jedem Hilfe zusteht, der diese benötigt und nicht nur dem, der es sich leisten kann.
  • Daher biete ich in einem begrenzten Rahmen Sprechzeiten und Stundensätze an, die ich Ihrer individuellen Lebenssituation anpasse.
  • Jede Anfrage wird natürlich vertraulich behandelt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegt strikt der Schweigepflicht.

Wieviel wiegt eine S

Ich habe an meinem letzten Schweigetag bei einem Spaziergang am […]

Der Garten

Stellen Sie sich einen Garten vor, in dem lange Zeit […]

Da ist er ja

Jesus Der Genagelte Der Hängende Der Liegende Der Wartende Der […]

Der Verrat

Ich sitze im Garten und trinke, sehr guten 15 Jahre […]

Zuversicht

Meine Mutter ist 93. Sie schwindet, langsam. Sie liebt Kakteen. […]

Informationen

  • Sonne
  • Ennegram
  • Jacobus Schnappschuss
  • Meister Jacob